Darlehenskonditionen

Darlehenskonditionen

Darlehenskonditionen sind die Forderungen und Bedingungen auf denen ein Kredit basiert. Bei der Baufinanzierung sind die Darlehenskonditionen sehr wichtig. Die vereinbarten  Darlehenskonditionen besagen, zu welchen Bedingungen der Darlehensgeber (Privatmann oder Bank) das Darlehen dem Nehmer gewährt.

Das Hauptaugenmerk von Darlehensnehmer sollte sich aus Kostengründen ganz klar auf die Zinsen heften. Hierbei zählt vordergründig der Effektivzinssatz hierauf sollten Verbraucher bei der Aufnahme eines Darlehens ganz besonders achten.

Der Effektivzins ist der Hauptkostenpunkt und ein hervorragender Kostenindikator zur Feststellung ob ein Darlehen preisgünstig ist oder nicht. Der Gesetzgeber hat Regelungen getroffen, damit man den Effektivzins berechnen kann.

Darlehenskonditionen sind die Kosten des Darlehens

Zusätzlich sind auch noch weitere Darlehenskonditionen entscheidend. Die gesamten Darlehenskonten müssen also als Ganzes betrachtet werden und hierzu gehören:

  • Bearbeitungsgebühren,
  • Der Effektivzins und die Bindungsfrist
  • Tilgungsbeginn
  • Tilgungsbetrag
  • Zins- und Tilgungsfreie Zeiten

Der Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten ist immer wichtig und die vorgenannten Punkte nicht außer Acht zu lassen. Die Darlehenskonditionen sind in vielen Fällen individuell vereinbar. Die Darlehenskonditionen dürfen nicht mit den Darlehensbedingungen verwechselt werden. Die Konditionen betreffen die Zinsen und weitere Kosten und die Bedingungen stellen die rechtlichen Beziehungen zwischen beiden Parteien dar, was der Kreditgeber hauptsächlich festlegt.

Darlehenskonditionen – Darlehensgebühr

Die Darlehenskonditionen sind nicht nur der Zins sondern auch die Darlehensgebühr. Diese ist eine Einmalzahlung, die zur Bereitstellung des Darlehens berechnet und fällig wird. Die Darlehensgebühr benötigt der Kreditgeber zur Deckung der Kosten die bei der Bereitstellung und der laufenden Verwaltung des Darlehens anfallen. Die Darlehenshöhe bestimmt auch die Höhe der Gebühren in Prozent. Meist wird das Darlehen um die Gebühr erhöht und fließt in die Gesamtberechnung zum effektiven Zins in die monatlichen Raten mit ein.

Fazit: Die klassische Rentenrechnung hilft zur Berechnung des Effektivzinses. Sie schützt die Verbraucher zudem vor Manipulationen bei der Darlehensgestaltung durch die Banken.

Darlehensnehmer sollten bei Darlehenskonstruktionen auf jeden Fall die Effektivzinsberechnung im Blick haben und sich eine Gesamtrechnung zu den Darlehenskonditionen aufstellen lassen vor dem Vertragsabschluss.

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