Darlehensverträge mit Angehörigen

Darlehensverträge können nicht nur mit Banken, sondern auch mit Angehörigen geschlossen werden. Das ist eine recht beliebte Form, da hier enorme Sparchancen bestehen. Das liegt daran, dass die Rechtsverhältnisse so gestaltet werden können, dass sie steuerlich sehr günstig liegen. Allerdings birgt das auch ein Gefahrenpotenzial.

Verwandtendarlehen müssen wasserfest sein

Steuern sparen ist nicht verboten, jedoch nur innerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzen. Wer den Rahmen bei Verwandtendarlehen ausschöpft, hat nichts zu befürchten. Allerdings werden Verträge  unter Angehörigen vom Finanzamt besonders gründlich unter die Lupe genommen. Das gilt nicht nur für Darlehensverträge, sondern auch für Miet- oder Arbeitsverträge. Deshalb sollten besonders bei Verträgen innerhalb der Familie die Anforderungen des Finanzamts penibel umgesetzt werden.

Schriftliche Verträge sind sicherer

Anstatt nur mündliche Absprachen zu treffen, sollten Darlehensverträge mit Angehörigen immer schriftlich abgefasst werden. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Kredit für eine betriebliche Investition, die Finanzierung eines Firmenwagens oder um einen Hauskauf handelt. Die Zinsen können sogar als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. So ergeben sich Steuervorteile, wenn derjenige, der den Kredit vergibt, die Zinsen, die er erhält, nicht versteuern muss, da der Pauschbetrag noch nicht erreicht ist. Das sollte man allerdings vorab gründlich durchrechnen, damit der Steuervorteil nicht verloren geht.

Vertragsanforderungen müssen beachtet werden

Auch bei Vertragsabschlüssen mit Verwandten müssen bestimmte Dinge im Vertrag geregelt werden. Handelt es sich um ein Darlehen, muss die Höhe der Zinsen schriftlich fixiert werden. Auch der Rückzahlungszeitpunkt der Kreditsumme muss im Vertrag stehen. Alle Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, müssen auch bei Darlehen unter Familienangehörigen tatsächlich erfüllt werden.

 

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