Darlehensvertrag für Mitarbeiter

Das Leihen von Geld wird von vielen Arbeitgebern als eine Möglichkeit gesehen die Motivation des Arbeitnehmers anzuregen. Zudem wird die Bindung zu dem Unternehmen aufgrund der ,,Schulden“ intensiviert. Ein Verleihen von Geld ist immer ein Risiko für den Arbeitgeber, weswegen dieser verständlicherweise versucht sich abzusichern. Die Summen, die vom Arbeitgeber verliehen werden, sind in aller Regel überschaubar. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich bei notwendigen Anschaffungen wie Reparaturen oder Renovierungen sowie Umzüge für ein Leihen von Geld. Grundsätzlich gilt, dass ein Verleihen von Geld nur auf schriftlicher Basis stattfinden sollte. Ein Darlehensvertrag für Mitarbeiter unterscheidet sich kaum von anderen Vertragsformen.

Schriftlich – ein Muss

Bei einem Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der sich um ein Verleihen von Geld handelt, sollten die Konditionen günstig sein. So ist ein Darlehen vom Arbeitgeber nicht mit einem weiteren Lohn vergleichbar. Des weiteren wird ein Mitarbeiter-Darlehen vor dem Gesetz nicht als Gegenleistung betrachtet. Bei einer Angabe des Darlehens bei der Steuererklärung muss mit einer gründlichen Prüfung gerechnet werden.

Regelungen im Vertrag

– geliehene Darlehenssumme

– Höhe der Zinsen

– Rückzahlungsmöglichkeit und Laufzeitdauer

– Kündigungsfristen

– Sicherungen von Seiten des Geldleihers

Liegt bereits eine Lohnpfändung oder Verschuldung auf Seiten des Mitarbeiters vor, so hat der Arbeitgeber das Recht ablehnen zu dürfen. Auch wenn sich das Unternehmen aktuell in finanziellen Nöten befindet, darf eine Darlehensanfrage abgelehnt werden. Grundsätzlich gilt, dass eine Angabe von Ablehnungsgründen ratsam ist, um Streitigkeiten vorzubeugen. Das verleihen von Geld sollte sich aufgrund des Gleichheitsgesetzes nicht auf die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber auswirken. Ein Darlehensvertrag besteht auch dann weiter, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde.

 

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