Gezieltes Forderungsmanagement dank Inkassounternehmen

Große Unternehmen haben es in ihrem beruflichen Alltag mit vielen verschiedenen Kunden zu tun. Nicht jeder Kunde ist jedoch ebenfalls aus den verschiedensten Gründen bereit, seine in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Daher gehört es auch zum Alltag eines großen Unternehmens, Kunden abzumahnen und darauf zu hoffen, dass offene Zahlungen irgendwann auf dem Geschäftskonto eingehen.

Dabei geht in der Regel sehr viel Zeit verloren, für welche das Unternehmen ebenfalls nicht entlohnt wird. Eventuell müssen dadurch sogar andere geschäftliche Vorhaben leiden. Damit dies nicht passiert, haben Unternehmen, die es mit zahlungsunwilligen Kunden zu tun haben, die Möglichkeit, ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der offenen Forderungen zu beauftragen. Dies ist auch sinnvoll, da sich ein erfahrenes Inkassounternehmen mit gezieltem Forderungsmanagement auskennt. Das Inkassobüro weiß genau, wie es auf einen Schuldner zugehen muss und welche Optionen zur Verfügung stehen, die Außenstände für den Gläubiger einzuholen. Auch ist das Inkassounternehmen dazu befähigt, die offene Forderung vor ein Gericht zu bringen. Vor allem, wenn sich hohe Schuldenberge angehäuft haben, bleibt oftmals nur noch dieser eine Ausweg, will man die offene Forderung, das Geld, letztendlich dann doch noch eintreiben. Zu diesem Zwecke darf das Inkassobüro einen Anwalt ins Boot holen und sich von diesem juristisch unterstützen lassen.

Das Inkassounternehmen übernimmt den Mahnprozess

Beauftragen Unternehmen ein Inkassobüro mit der Einziehung der Forderung, so erhalten sie hier in jedem Fall viel Zeit, um sich nun um andere Aufgaben kümmern zu können. Im Vorfeld sollte jedoch stets zunächst entschieden werden, ob entweder der gesamte Mahnbereich ausgelagert und einem Inkassounternehmen übertragen wird, oder aber nur einzelne Forderungen.

Telefongesellschaften beauftragen sehr häufig beispielsweise die infoscore inkasso Verl, um nicht bezahlte Rechnungen einzutreiben. Der Schuldner hat nach der Beauftragung dann nur noch direkt mit dem Inkassobüro zu tun, nicht mehr mit dem fordernden Unternehmen selbst, und umgekehrt. Auch bei einem eventuellen Gerichtsprozess werden die Interessen des Gläubigers nicht von diesem selbst, sondern vom Inkassounternehmen oder einem bestellten Rechtsanwalt vertreten.

Häufig verspricht die Beauftragung eines Inkassounternehmens jedoch auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Der Kunde wird dann meist dazu verpflichtet, Raten in zeitlich festgelegten Abständen zu zahlen, um die offene Forderung zu begleichen.

 

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