Inhalt vom Darlehensvertrag

Beim Abschluss eines Kreditvertrages zwischen zwei Parteien wird der Vertrag üblicherweise in der Schriftform abgefasst. Bei Dispositionskrediten von der Hausbank ist dies in der Regel anders, da diese meist formlos eingeräumt werden.

Inhalte eines Vertrages bei einem Kredit

Die Begriffe Darlehen und Kredit unterscheiden sich im Grunde nicht. Üblicherweise geht man bei einem Kredit von kleineren Summen aus, während der Begriff Darlehen bei größeren Beträgen verwendet wird. In einem Kreditvertrag bzw. Darlehensvertrag kann Verschiedenes festgehalten werden, einige Angaben jedoch sind zwingend notwendig.

1. Kreditnehmer und Kreditgeber werden benannt.

2. Die Höhe des Darlehens und das Datum der Auszahlung werden festgehalten. Handelt es sich um einen Kredit zur Immobilienfinanzierung, können auch Teilauszahlungen festgelegt werden.

3. Der Verwendungszweck wie beispielsweise bei Autokauf bzw. Immobilienkauf wird eingetragen.

4. Die Konditionen wie Laufzeit und Zinssatz werden festgehalten. Meist ist der Zinssatz für eine bestimmte Zeit festgeschrieben. Bei Immobilien sind es häufig zehn Jahre, in denen der Zins nicht verändert werden darf.

5. Die Kosten des Kredites werden aufgeführt. Dazu zählen Bearbeitungsentgelt, Bereitstellungsprovision oder Bereitstellungszinsen.

6. Der Effektivzins wird angegeben.

7. Die Vereinbarungen zur Rückzahlung des Darlehens werden fixiert.

8. Der Gesamtbetrag des Kredits wird aufgeführt.

9. Darlehensbedingungen und Sicherheiten werden festgehalten. Dazu können Sondertilgungen gehören, Hypotheken oder eine Grundschuld bzw. Bürgen. Auch die Abtretung des Lohns oder von Lebensversicherungen werden hier schriftlich vereinbart.

In der Regel ist in einem Kreditvertrag auch die Schufa-Klausel enthalten. Stimmt der Kreditnehmer nicht zu, wird er den Kredit nicht erhalten. Auch die Widerrufsbelehrung ist Standard in einem Darlehensvertrag. Der Kreditnehmer muss diese separat unterschreiben.

 

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