Lebensversicherung kündigen zur Vermeidung eines Darlehen

Die Lebensversicherung bietet zwar manchmal keinen hohen, aber dafür doch stabilen wirtschaftlichen Ertrag. Außerdem bietet sie – und das ist nicht zu unterschätzen – der Familie Schutz beim Tod des Ernährers. Sollten Sie sich trotzdem dazu entschließen die Lebensversicherung kündigen zu wollen, so vergleichen Sie gründlich Konkurrenzangebote. Auch wenn man ein Darlehen benötigt, sollte man nämlich nicht unbedingt nur auf das schnelle Geld setzen. Fachleute raten von der vorgezogenen Kündigung einer Lebenspolice eigentlich dringend ab.

Bei der Investition in einen neuen Wagen oder unumgängliche Reparaturen im Haus ist beim Kassensturz kein Bares zur Verfügung. Rasch kommen viele Menschen auf den Gedanken, die Lebensversicherung zu verkaufen. Das bringt wie alles im Leben nicht nur Nachteile sondern in finanzieller Hinsicht auch Vorteile. Zunächst einmal kann man die laufenden Beiträge einsparen. Wer gut verhandelt kassiert als Policen Verkäufer auch ein ordentliches Sümmchen, allerdings nicht ohne Einbußen darüber muss man sich im Klaren sein.

Eine Kündigung der Lebensversicherung nach einigen Monaten Laufzeit ist eigentlich immer ein Verlustgeschäft. Die Abschlussgebühren und die Verwaltungskosten des Versicherers sind nämlich in den ersten Monaten und Jahren wesentlich höher als die eingezahlten Prämien. Für diesen Kundenkreis kann es lohnend sein, das Beitragsfrei stellen der Police zu verhandeln mit dem Versicherer. Außerdem gäbe es auch die Möglichkeit die laufenden Beitragszahlungen ermäßigen zu lassen.

Je länger ein Vertrag bereits bespart wurde, desto geringer sind die Abzüge beim Kündigen. Bevor man in Erwägung zieht, die Versicherung zum Zurückkauf anzubieten, sollte der Versicherte sich über den gegenwärtigen Rückkaufswert informieren. Diesen Wert können Sie jederzeit bei Ihrer Versicherung erfragen.

Der so genannte Rückkaufwert wird errechnet sich aus dem vorhandenen bereits eingezahlten Kapital. Abgezogen werden hiervon die Risikoprämien und die vorher benannten Verwaltungs- und Abschlusskosten. Diese Kosten kann man mit durchschnittlich 4 % der Versicherungssumme kalkulieren. Der Wert differiert allerdings von Gesellschaft zu Gesellschaft. Wenn Sie eine monatliche Prämie von 200 Euro innerhalb von dreißig Jahren ohne Unterbrechung einzahlen sind dies immerhin 2.880 Euro, die beim Verkauf verloren sind.

 

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