Steuerfalle: Schenkungssteuer für zinsloses Darlehen

Wer ein zinsloses Darlehen sucht, wird bei Banken in der Regel nicht fündig. Hier werden unterschiedlich hohe Zinsen für einen Kredit verlangt. Geld ohne Zinsen erhält man daher eher im Familien- und Freundeskreis. Egal, ob es sich um ein neues Auto, die neue Wohnzimmereinrichtung oder um Hilfe bei der Firmengründung handelt, wer Freunden oder Verwandten ein zinsloses Darlehen gewährt, sollte unbedingt an die Schenkungssteuer denken.

Steuerfalle Schenkungssteuer

Ein zinsloses Darlehen innerhalb der Familie oder unter guten Freunden kann schnell zur Steuerfalle werden. Denn wer anderen ein zinsloses Darlehen gewährt, muss unter Umständen Schenkungssteuer zahlen. Fällig wird die Schenkungssteuer, wenn die Freibeträge überschritten werden und das Darlehen nicht innerhalb eines Jahres zurückgezahlt wird. Häufig reichen die persönlichen Freibeträge aus, sodass das Thema gar nicht relevant wird. Dennoch ist es empfehlenswert, die Schenkungssteuer im Blick zu behalten. Das gilt besonders dann, wenn es sich um ein Darlehen unter Freunden handelt. Hier liegt der persönliche Freibetrag lediglich bei 20.000 Euro. Das gilt für alle Schenkungen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Bei Familien sieht das etwas anders aus. Hier können Eltern ihrem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Wollen Großeltern eine Schenkung an ihre Enkel vornehmen, können sie dies steuerfrei bis zu 200.000 Euro. Immer gilt: Wird der Freibetrag überschritte, fällt Schenkungssteuer an.

Niedrige Zinssätze schützen nicht vor Steuerzahlung

Auch wenn es sich nicht um ein zinsloses Darlehen, sondern um ein Darlehen mit einem sehr niedrigen Zinssatz handelt, gilt die Steuerpflicht. Ist der Zinssatz niedriger als drei Prozent im Jahr, wird von einer zumindest teilweisen Schenkung ausgegangen. Eine Steuer kann hier also dennoch fällig werden.

 

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