Hilfen bei der Erbschaftssteuererklärung

Eine Erbschaft betrifft fast jeden Menschen mindestens einmal in seinem Leben. Da in Deutschland Erbschaften einer Steuer nach dem Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz unterliegen, muss geprüft werden, ob eine Erbschaft steuerpflichtig ist. In jedem Fall sollte eine Erbschaftssteuererklärung oder zumindest eine Mitteilung über die Erbschaft an das Finanzamt gemacht werden, um der persönlichen Steuerpflicht nachzukommen.

Bei einer Erbschaft hat der Empfänger die Pflicht, dem zuständigen Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserlangung des Erbfalls den Erbanteil schriftlich mitzuteilen. Das Finanzamt übermittelt dem Erben dann ein Vordruck für die Erklärung, meist mit Erläuterungen für das Ausfüllen. Dieser Vorgang kann einige Monate dauern, da das Finanzamt erst einmal vorläufig prüft, ob eine Erbschaftssteuer anfällt oder nicht. So kann es in einigen Fällen passieren, dass das Amt bei einem zu geringen Erwerb entscheidet, dass keine Erklärung nötig ist.

Beim Ausfüllen der Erbschaftssteuererklärung kann mit den Erläuterungen gearbeitet werden oder ein Steuerberater zu Hilfe genommen werden. Für die Erklärung sind als erstes die Daten des Verstorbenen sehr wichtig. Dazu gehören der Name, die Staatsangehörigkeit und die Adresse, der Todestag und der Familienstand des Erblassers. Außerdem muss eingetragen werden, ob ein Testament vorhanden ist und wer der Verwalter des Nachlasses ist. Ebenfalls wichtig sind die Angaben zu sämtlichen Erben mit ihren zugehörigen Daten. Bei mehreren Erben kann auch eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden. Sie muss dann jedoch von jedem Einzelnen unterschrieben werden. Ein weiterer Punkt in der Erklärung sind die Angaben über die hinterlassenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Hierzu zählen alle Bar- und Sachwerte des Verstorbenen sowie seine Schulden.

Im Abschnitt der Erbfallkosten sind Angaben über die Bestattungskosten, jährliche Grabpflegekosten und die Kosten der Nachlassregelung zu machen. Abschließend sind Informationen über Pflichtanteilsansprüche und Schenkungen der letzten zehn Jahre anzugeben. Sollte die Erklärung nicht in der vorgegebenen Zeit ausgefüllt werden können, ist ein Aufschub beim Amt zu beantragen. Bei einer nichtfristgerechten Abgabe kann es sonst zu Verspätungszuschlägen oder Zwangsgeldern kommen.

 

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