Kündigung des Darlehens durch den Darlehensnehmer

Bei der Kündigung eines Darlehensvertrages hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten vorgesehen. So kann ein Darlehensvertrag mit einem gebundenem Sollzinssatz unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise gekündigt werden. Endet die Sollzinsbindung in der Zeit, die für die Rückzahlung vorgesehen ist und wurde keine neue Vereinbarung getroffen, ist die Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Eine weitere Möglichkeit gibt es für den Darlehensnehmer nach Ablauf von zehn Jahren. Handelt es sich um einen Darlehensvertrag mit einem veränderlichen Zinssatz, kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden, sofern die Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten wird. Bei einer Kündigung muss jedoch bedacht werden, dass der geschuldete Betrag nach dem Wirksamwerden der Kündigung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu zahlen ist. Erfolgt das nicht, gilt die Kündigung als nicht erfolgt.

Immobilienkredit vorzeitig ablösen

Da ein Immobilienkredit in der Regel über mehrere Jahre läuft, ändern sich in dieser Zeit auch die finanziellen Verhältnisse. Oftmals können Sondertilgungen getätigt werden, manchmal sind sogar Zahlungen über den Sondertilgungsrahmen hinaus möglich. Vielfach kann dann die Restschuld getilgt werden. Häufig macht es auch Sinn, umzuschulden, um sich dann eventuell nur noch um die Rückzahlung eines Darlehens zu kümmern. Es gibt viele Möglichkeiten, warum die Kündigung eines Darlehens notwendig werden kann.

Kündigungsrechte bei Darlehen

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat jeder Darlehensnehmer ein ordentliches Kündigungsrecht. Auch wenn es sich der Darlehensnehmer anders überlegt, kann er das Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist kündigen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Belehrungspflicht der Banken. Ein Widerruf des Vertrages kann bis zu zwei Wochen nach der Willenserklärung erfolgen.

 

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